Für wen gilt NIS2? Der komplette Leitfaden für Unternehmen [2025]

Allgemein

Die NIS2-Richtlinie der EU ist seit Oktober 2024 in Kraft und betrifft schätzungsweise 30.000 deutsche Unternehmen aus 18 verschiedenen Branchen. Als IT-Systemhaus HTH beobachten wir täglich, wie unsere Kunden mit den neuen Anforderungen kämpfen.

Die wichtigsten Fakten:

  • Geltungsbereich: Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Jahresumsatz in definierten Sektoren
  • Bußgelder: Bis zu 10 Mio. € oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes
  • Meldepflicht: Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden melden
  • Führungshaftung: Geschäftsführer werden persönlich zur Verantwortung gezogen

Sind Sie betroffen? Dieser Artikel gibt Ihnen Klarheit.

NIS2 - Wer ist betroffen und worauf sollten Sie jetzt achten?

Was ist NIS2 und warum betrifft sie mich?

Die Network and Information Security Directive 2 (NIS2) ist die Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016. Sie reagiert auf die dramatisch gestiegenen Cyberbedrohungen der letzten Jahre.

Warum wurde NIS2 verschärft?

  • Cyberattacken verursachen allein in Deutschland um die 200 Milliarden Euro Schaden jährlich (Bitkom-Studie)
  • 30% der Unternehmen waren bereits Opfer von Datenverlust im Millionenbereich
  • Kritische Infrastrukturen werden zunehmend digitaler und damit angreifbarer

Die neue Richtlinie zielt darauf ab, die Cybersicherheit in der gesamten EU zu harmonisieren und gleichzeitig mehr Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen.

Die zwei entscheidenden Kriterien: Bin ich betroffen?

Ob Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt, hängt von zwei Hauptkriterien ab, die beide erfüllt sein müssen:

Kriterium 1: Unternehmensgröße

Schwellenwerte für die Betroffenheit:

  • Mindestens 50 Mitarbeiter ODER
  • Jahresumsatz über 10 Millionen Euro ODER
  • Jahresbilanzsumme über 10 Millionen Euro

Wichtiger Hinweis: Es reicht bereits aus, wenn einer dieser drei Werte überschritten wird. Die Berechnung erfolgt nach EU-Richtlinie 2003/361/EG.

Kriterium 2: Sektorzugehörigkeit

Ihr Unternehmen muss einem der 18 definierten Sektoren angehören, die in zwei Kategorien unterteilt sind:

Essential Entities: Die 11 kritischen Sektoren

Diese Unternehmen gelten als besonders kritisch und unterliegen strengerer Aufsicht:

  • Stromnetzbetreiber
  • Gas- und Ölversorger
  • Wasserstoffnetze
  • Raffineriebetreiber
  • Flughäfen und Seehäfen
  • Bahnunternehmen
  • Öffentlicher Personenverkehr
  • Logistikunternehmen über bestimmter Größe
  • Banken und Sparkassen
  • Zahlungsdienstleister
  • Versicherungsunternehmen
  • Handelsplätze
  • Krankenhäuser
  • Medizinproduktehersteller
  • Pharmaunternehmen
  • Labore und Forschungseinrichtungen
  • Wasserversorger
  • Kläranlagenbetreiber
  • Wasserwirtschaftsunternehmen
  • Cloud-Anbieter
  • Rechenzentren
  • Internezt-Knoten (IXP)
  • DNS-Dienstleister
  • CDN-Betreiber
  • Bundesministerien
  • Landesregierungen
  • Kritische Behörden
  • Satellitenbetreiber
  • Bodeninfrastruktur
  • Nationale Postdienstleister
  • Große Kurierdienste
  • Abwasserentsorgung
  • Kläranlagen

Important Entities: Die 7 wichtigen Sektoren

Diese Unternehmen unterliegen weniger strikter Aufsicht, haben aber dieselben Pflichten:

  • Entsorgungsunternehmen
  • Recyclinganlagen
  • Chemiehersteller
  • Chemiekalienhehändler
  • Lebensmittelproduzenten
  • Großhändler
  • Lieferketten-Akteure
  • Maschinenbau
  • Automobilindustrie
  • Elektronikhersteller
  • Medizinprodukte
  • Online-Marktplätze
  • Suchmaschinen
  • Soziale Netzwerke
  • Universitäten
  • Forschungsinstitute
  • Textilhersteller
  • Möberlhersteller
  • Sonstige Fertigungsbetriebe

Sonderfälle und Ausnahmen: Wann gelten andere Regeln?

Immer betroffen – unabhängig von der Größe

Bestimmte Betreiber unterliegen NIS2 unabhängig von Mitarbeiterzahl oder Umsatz:

  • Kritische Teile der digitalen Infrastruktur
  • Systemrelevante Verwaltungseinrichtungen
  • Betreiber mit hohem Systemrisiko

Vollständige Ausnahmen

Diese Bereiche sind komplett ausgenommen:

  • Verteidigung und nationale Sicherheit
  • Öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung
  • Justiz und Parlamente
  • Zentralbanken
  • Sehr kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter UND unter 10 Mio. € Umsatz)

Die „Size-Cap“-Regelung erklärt

Die Size-Cap-Regelung ist ein zentrales Element der NIS 2 Richtlinie. Sie sorgt dafür, dass:

  • Mittlere und große Unternehmen angemessen reguliert werden
  • Kleine Unternehmen nicht überlastet werden
  • Kritische Akteure unabhängig von ihrer Größe erfasst werden

Diese differenzierte Herangehensweise berücksichtigt die unterschiedlichen Ressourcen und Risiken verschiedener Unternehmensgrößen.

Unterschiede zwischen Essential und Important Entities

AspektEssential EntitiesImportant Entities
AufsichtProaktiv (ohne Anlass)Reaktiv (anlassbezogen)
BußgelderBis 10 Mio. € oder 2% JahresumsatzBis 7 Mio. € oder 1,4% Jahresumsatz
KontrollenRegelmäßige ÜberprüfungenBei Verdacht oder Vorfall
MeldepflichtenGleich (24h für erhebliche Vorfälle)Gleich (24h für erhebliche Vorfälle)

Konsequenzen für betroffene Unternehmen

Verschärfte Sicherheitsanforderungen

Technische Maßnahmen:

  • Incident Response und Business Continuity Management
  • Supply Chain Security (Lieferkettenrisiken)
  • Multi-Faktor-Authentifizierung
  • Verschlüsselung sensibler Daten
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates

Organisatorische Maßnahmen:

  • Cybersicherheits-Governance
  • Risikomanagement
  • Mitarbeiterschulungen
  • Dokumentation aller Prozesse

Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen

Zeitliche Fristen:

  • Innerhalb von 24 Stunden: Erste Meldung an zuständige Behörde
  • Innerhalb von 72 Stunden: Detaillierte Folgemeldung
  • Innerhalb eines Monats: Abschlussbericht

Was muss gemeldet werden:

  • Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen
  • Betriebsstörungen durch IT-Sicherheitsvorfälle
  • Datenschutzverletzungen mit Sicherheitsbezug

Führungshaftung und persönliche Verantwortung

Neue Pflichten für Geschäftsführer:

  • Persönliche Teilnahme an Cybersicherheitsschulungen
  • Sicherstellung angemessener Sicherheitsmaßnahmen
  • Persönliche Haftung bei groben Verstößen

Handlungsempfehlungen: So bereiten Sie sich vor

Sofortmaßnahmen (1-3 Monate)

  1. Betroffenheitsprüfung durchführen
  • Sektorzugehörigkeit überprüfen
  • Unternehmensgröße bewerten
  • Rechtliche Beratung einholen
  1. Ist-Analyse der IT-Sicherheit
  • Aktuelle Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren
  • Schwachstellen identifizieren
  • Gap-Analyse zu NIS2-Anforderungen
  1. Notfallkontakte etablieren
  • Zuständige Behörden identifizieren
  • Meldewege definieren
  • Krisenteam zusammenstellen

Mittelfristige Maßnahmen (3-12 Monate)

  1. ISMS implementieren
  • Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO 27001
  • Risikomanagement-Prozesse etablieren
  • Sicherheitsrichtlinien entwickeln
  1. Technische Sicherheit ausbauen
  1. Mitarbeiter schulen
  • Cybersecurity-Awareness-Programme
  • Phishing-Simulationen
  • Incident-Response-Trainings

Langfristige Strategien (12+ Monate)

  1. Kontinuierliche Verbesserung
  • Regelmäßige Sicherheitsaudits
  • Penetrationstests
  • Compliance-Monitoring
  1. Lieferkettenmanagement
  • Sicherheitsanforderungen für Dienstleister
  • Vertragsanpassungen
  • Risikobewertung von Partnern

Checkliste: Sind Sie NIS2-bereit?

Grundlegende Betroffenheitsprüfung

Technische Sicherheitsmaßnahmen

Organisatorische Maßnahmen

Rechtliche Compliance

🎉 Herzlichen Glückwunsch – Sie sind NIS2-Profi!

Wie HTH Sie bei der NIS2-Umsetzung unterstützt

Als IT-Systemhaus mit über 30 Jahren Erfahrung begleiten wir Sie auf dem Weg zur NIS2-Compliance:

Unsere Leistungen:

  • Betroffenheitsprüfung: Kostenlose Erstberatung zur Einschätzung Ihrer Situation
  • Gap-Analyse: Bewertung Ihrer aktuellen IT-Sicherheit gegen NIS2-Anforderungen
  • ISMS-Implementierung: Aufbau eines zertifizierbaren Managementsystems
  • Technische Umsetzung: Implementation erforderlicher Sicherheitstechnologien
  • Schulungen: Mitarbeiter- und Führungskräfte-Trainings
  • Ongoing Support: Kontinuierliche Betreuung und Compliance-Monitoring

Warum HTH als Partner wählen:

  • Spezialisierung auf mittelständische Unternehmen im Raum Köln/Bonn
  • Branchenübergreifende Expertise
  • Pragmatische, kosteneffiziente Lösungen
  • Lokale Präsenz und persönliche Betreuung

Jetzt handeln, später profitieren

NIS2 ist mehr als nur eine weitere Compliance-Anforderung – sie ist eine Chance, Ihre IT-Sicherheit zukunftsfähig zu gestalten. Die Unternehmen, die jetzt proaktiv handeln, werden nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch:

  • Vertrauen bei Kunden und Partnern aufbauen
  • Wettbewerbsvorteile durch höhere Sicherheitsstandards erzielen
  • Kosten durch präventive IT-Sicherheitsmaßnahmen langfristig senken
  • Resilienz gegen Cyberangriffe stärken

Unser Tipp: Warten Sie nicht. Die Umsetzung qualitativ hochwertiger Sicherheitsmaßnahmen braucht Zeit. Unternehmen, die früh beginnen, haben bessere Chancen auf eine erfolgreiche und stressfreie Compliance.

HTH Mitarbeiter klärt über NIS2 auf.

Benötigen Sie Unterstützung bei der NIS2-Umsetzung? Kontaktieren Sie HTH für eine kostenlose Erstberatung. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und entwickeln einen maßgeschneiderten Umsetzungsplan.

Dieser Artikel wurde von den IT-Sicherheitsexperten der HTH erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um den neuesten Entwicklungen bei NIS2 Rechnung zu tragen.