Titelbild zum blogartikel über Jugendschutz im Internet für Unternehmen und Eltern

Wie geht Jugendschutz im Internet? – Der digitale Leitfaden für Unternehmen & Eltern

Allgemein

Jugendschutz im Internet ist ein wichtiges Thema – egal, ob Sie minderjährige Auszubildende beschäftigen oder bei Ihnen zuhause minderjährige Kinder wohnen. Bei HTH haben im Herbst zwei Azubis in der Technik und einer im Vertrieb angefangen. Insgesamt sind damit aktuell im Unternehmen neun Azubis beschäftigt. Wir bilden gerne aus. In diesem Jahr haben wir allerdings ein Novum: Wir haben einen Azubi unter 18 Jahren. Damit ist er minderjährig und wir als Unternehmen haben eine Fürsorgepflicht.

Als Betrieb müssen wir daher den Jugendschutz wahren und gewisse Einschränkungen treffen. Dabei kann man sich aber auch die Frage stellen: Wenn ich etwas für den Jugendlichen einschränke, muss es denn ein Azubi haben, der über 18 ist?

Was einzuschränken ist, hat natürlich auch mit der Branche zu tun. Rheinmetall zum Beispiel hat bestimmt auch Azubis, die minderjährig sind. Diese müssen vielleicht trotzdem zum Thema Waffen recherchieren können. In anderen Unternehmen ist das jedoch nicht nötig. Beim Jugendschutz kommt vielen vielleicht als Erstes der pornografische Bereich in den Sinn. Doch er betrifft auch Waffen, Drogen, oder Themen wie Hass und Hetze. Dafür gibt es entsprechende Filter, die den Zugriff zum Internet beschränken.

Einschränkungen als Standard

Als Arbeitgeber sollten Sie im Internet gewisse Sachen einschränken. Die Mitarbeiter:innen in der Buchhaltung benötigen in der Regel keinen Vollzugriff auf das Internet. Eine Einschränkung dient hier auch der Effizienzsteigerung der Mitarbeiter:innen. Das können Sie als Unternehmer frei entscheiden. Bei Jugendlichen ist es jedoch anders: Da müssen Sie den Zugriff beschränken.

Manche Unternehmen sind in diesem Bereich sehr sensibel unterwegs oder haben ein hohes Level an IT-Sicherheit. Dort ist das Internet pauschal erst einmal „zu“. Mitarbeiter:innen müssen dort den Zugang zu Webseiten erst beantragen. Für den Administrator kann das sehr nervig sein.

Im Vorderrung hält das Schlos diverse Kabel, welche zu einem Router führen fest.

Möglichkeiten, um den Internetzugriff einzuschränken

Sie können die Einschränkungen gerne einmal zuhause versuchen. Angenommen, Sie haben eine Telekom-Box. Dort gibt es gewisse Ports. Damit können Sie Gerätegruppen definieren. Für Geräte von Kindern können Sie generell den Jugendschutzfilter aktivieren.

Außerdem können Sie ein zeitliches Budget (z.B. 2 Stunden am Tag) und ein Zeitfenster einzustellen. Damit lässt sich das Internet zum Beispiel ab 22 Uhr auf dem Gerät deaktivieren. Das ist hilfreich, um die Kinder ins Bett zu bekommen. Und es ist weniger ein Jugendschutzthema, sondern eher ein Kontrollmechanismus für die Eltern. Damit können Sie zumindest ein bisschen reglementieren, wie viel die Kids im Netz unterwegs sind.

Um den Zugriff auf Webseiten zu blockieren, gibt es im Prinzip drei Möglichkeiten:

  • Einzelne Webseiten bzw. Kategorien blockieren
  • Zugriff per DNS verweigern
  • Einsatz des Virenscanners

Das Ganze ist relativ simpel. Der Router prüft die Anfrage für eine Webseite mit einer entsprechenden Liste. Befindet sich die Webseite auf einer gesperrten Liste bzw. Kategorie, wird eine Fehlerseite angezeigt. Die Fehlerseite erklärt, dass die Webseite zu einer gesperrten Kategorie gehört und daher nicht angezeigt werden kann.

Eine andere Möglichkeit basiert auf DNS. Die Abkürzung steht für Domain Name System. Der Server fragt eine Webseite an und bekommt dann eine IP-Adresse zurück. Es gibt DNS-Server, die diese Anfragen entsprechend vorsortieren. Dort gibt es ebenfalls gesperrte Listen. Das heißt, die Anfrage wird direkt auf die entsprechende Fehlerseite umgeleitet. Diese Filter sind schwieriger zu umgehen.

Die dritte Option ist es, mit dem Virenscanner zu arbeiten. Einige Anbieter haben kostenlose Virenscanner für private Zwecke. Damit lassen sich Einstellungen oder Listen definieren, um den Zugriff auf bestimmte Seiten zu unterbinden.

Praktische Anwendung des Jugendschutzes im Unternehmen

Wenn Unternehmen Filter aktivieren und den Zugriff im Internet sperren, sind Sie Ihrer Verpflichtung zum Jugendschutz bereits nachgekommen. Es kann vorkommen, dass eine Webseite nicht kategorisiert ist und der Azubi ausgerechnet dort landet. Das können sie kaum ausschließen und Sie können auch nicht jeden Internetzugriff überprüfen. Das wäre datenschutzrechtlich bedenklich.

Grundsätzliches Verbot der privaten Internetnutzung im Unternehmen

Wenn Sie ein Unternehmen führen oder Personalverantwortung haben: Unterbinden Sie pauschal den privaten Gebrauch der geschäftlichen E-Mail-Adresse und des Rechners. Bei den Daten auf den Geräten handelt es sich nicht um die Daten der Mitarbeiter:innen, sondern die Daten des Unternehmens. Wenn Sie darauf zugreifen wollen, müssen Sie Ihre Mitarbeiter:innen darauf hinweisen, dass es verboten ist und sie jederzeit das Konto einsehen können.

Wichtig ist, dass technische und organisatorische Maßnahmen zusammenarbeiten. Das ist wie in jedem anderen Betriebsprozess. Ein Problem ausschließlich durch ein Tool zu bekämpfen, hilft meist wenig. Sie können ein gutes Controlling-Tool einführen. Aber wenn es keiner so benutzt, wie er es soll, kann es nicht unterstützen.

Auch die Kommunikation spielt eine entscheidende Rolle. Reden Sie darüber, wie die Policy im Unternehmen aussieht. Was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt? Wenn Sie das nicht sauber kommunizieren, dann entsteht schnell eine Schatten-IT. Stellen Sie Ihren Mitarbeitern bitte auch vernünftige Tools zur Verfügung und vermeiden Sie bitte auf jeden Fall WhatsApp.

Eine Mutter hält ihren Router für Zuhause in der Hand.

Der IT-Tipp der Woche: Zuhause sicher surfen

Moderne Router bieten integrierte Funktionen an, um die Kinder im Haushalt zu schützen. Sehen Sie sich Ihren Router an und schauen doch auch einmal in die Hilfefunktionen. Diese finden sich meistens auf der Verwaltungsoberfläche.

So kommen Sie bei folgenden Routerherstellern zu den Jugendeinstellungen: